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Ausbildungsklassen

Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (bis 25 km/h)

Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h

Krafträder über 35 KW / 48 PS
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW / 20 PS
und über 50 ccm
NEU: Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A
nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 KW / 15 PS Motorleistung
Leistungsgewicht 0,1 KW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH
max. 15 KW / 20 PS Motorleistung

Krafträder bis 35 KW / 48 PS Motorleistung.
Leistungsgewicht max. 0,2 KW/kg
NEU: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
(das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980
erworbenen Führerschein der Klasse 3 und 4)

Kraftwagen bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht und max. 9 Plätze (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zlässiges Gesamtgewicht

  • Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg.

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3500 kg betragen.

Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

  • bbH max 40 km/h

  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h

  • auch mit Anhänger

ab 15 

 
 
 
 

 
ab 15 NEU
 
 
 
 
 
 

ab 24 
(Direkteinstieg)
ab 20

(bei zweijährigem Vorbesitz von A2)
ab 21
(dreirädrige Kraftfahrzeuge)
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2



ab 16
 
Eingeschlossene Klassen:
AM




ab 18
Eingeschlossene
Klassen: A1, AM







ab 17
(begeleitetes Fahren),
 
ab 18

Eingeschlossene Klassen:
AM (früher M und S)


___
ab 17
(begleitetes Fahren),
 
ab 18

Vorbesitz: Klasse B



ab 17
(begleitetes Fahren),
 
ab 18

Vorbesitz: Klasse B

___
ab 15

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