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Fahrschule Neu-Ulm/Pfuhl

Standort
Anmeldung:
Nach Terminvereinbarung oder über die Homepage
unter "jetzt anmelden..."

Telefon Büro: 08337 900 2481

Theorieunterricht:
Montag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr 
Mittwoch 19:00 Uhr - 20:30 Uhr

Fahrschule Illertissen

Standort
Anmeldung:
Nach Terminvereinbarung oder über die Homepage
unter "jetzt anmelden..."
Telefon Büro: 08337 900 2481

Theorieunterricht:
Montag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr

Ausbildungsfahrzeuge 
 

Motorradführerschein in Neu-Ulm und Illertissen

Mit modernen Ausbildungsfahrzeugen begleiten wir dich sicher durch die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und B196.

Von erfahrenen Motorradfahrern lernst du auf aktuellen Motorrädern und

wirst optimal auf die praktische Prüfung vorbereitet.

Motorradführerschein Neu-Ulm und Illertissen
Motorradführerschein Neu-Ulm und Illertissen
Motorradführerschein Neu-Ulm und Illertissen
Motorradführerschein Neu-Ulm und Illertissen
Motorradführerschein Neu-Ulm und Illertissen
Motorradführerschein Neu-Ulm und Illertissen

Ausbildungsfahrzeuge 

Moderne Ausbildungsfahrzeuge für deinen PKW-Führerschein

Bei der Fahrschule Prübner lernst du auf modernen, komfortablen und bestens ausgestatteten Ausbildungsfahrzeugen. Unsere Fahrzeuge bieten dir höchste Sicherheit, aktuelle Assistenzsysteme und sorgen für ein angenehmes Fahrgefühl – die ideale Vorbereitung auf deinen PKW-Führerschein der Klasse B.

Autoführerschein in Neu-Ulm und Illertissen
Autoführerschein in Neu-Ulm und Illertissen
Autoführerschein in Neu-Ulm und Illertissen
Autoführerschein in Neu-Ulm und Illertissen
Autoführerschein in Neu-Ulm und Illertissen

Ausbildungsklassen

Ausbildungsklassen

Mofa: Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (bis 25 km/h)

AM: Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h

A: Krafträder über 35 KW / 48 PS
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW / 20 PS
und über 50 ccm
NEU: Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A
nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

A1: Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 KW / 15 PS Motorleistung
Leistungsgewicht 0,1 KW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH
max. 15 KW / 20 PS Motorleistung

A2: Krafträder bis 35 KW / 48 PS Motorleistung.
Leistungsgewicht max. 0,2 KW/kg
NEU: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
(das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980
erworbenen Führerschein der Klasse 3 und 4)

B/BF17: Kraftwagen bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht und max. 9 Plätze (einschl. Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zlässiges Gesamtgewicht

  • Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg.

B96: Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.

BE: Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3500 kg betragen.

L: Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

  • bbH max 40 km/h

  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h

  • auch mit Anhänger

ab 15 

 
 
 
 


 
ab 15 NEU
 
 
 
 
 

 

ab 24 
(Direkteinstieg)
ab 20

(bei zweijährigem Vorbesitz von A2)
ab 21
(dreirädrige Kraftfahrzeuge)
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2


ab 16
 
Eingeschlossene Klassen:
AM




ab 18
Eingeschlossene
Klassen: A1, AM







ab 17
(begeleitetes Fahren),
 
ab 18

Eingeschlossene Klassen:
AM (früher M und S)


___
ab 17
(begleitetes Fahren),
 
ab 18

Vorbesitz: Klasse B



ab 17
(begleitetes Fahren),
 
ab 18

Vorbesitz: Klasse B


___
ab 15

B196: 125er mit dem Autoführerschein
- KEINE Prüfung notwendig
- 4 x Theorie a 90 Minuten
  und mind. 5 x Praxis a 90 Minuten
- Mindestalter 25 Jahre
- Letzten 5 Jahre ununterbrochen Klasse B

B197: Neue Automatikregelung
- Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeug
- Während Ausbildung min. 10 Stunden auf Schaltwagen
  und 15-minütige Testfahrt beim Fahrlehrer
- Nach der Prüfung auch im Ausland beide 
  Fahrzeugarten fahren dürfen
Bei uns auch mit Elektroauto möglich....

Formulare Landratsamt

Landratsamt Neu-Ulm

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Kontakt Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Tel. 0731 - 7040 22022
Email:
Fuehrerscheinstelle@Landkreis-nu.de

Kontakt Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Tel. 0731 - 185 1446
Email:
Fuehrerscheinstelle.Ulm@Alb-Donau-Kreis.de

Änderungsantrag 
Landratsamt Neu-Ulm

Folgende Unterlagen müssen jedem Antrag hinzugefügt werden: 

- 1 Lichtbild neuen Datums (biometrisch)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
original
- 1. Hilfe-Kurs Bescheinigung (egal wie alt) original
- Meldebescheiniung (keine Meldebestätigung) der zuständigen Stadt/Gemeinde (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie Personalausweis


Bei Führerschein mit 17 zusätzlich:
- Kopie Personalausweis und Führerschein jeder Begleitperson

Vollständige Anträge bitte bei uns in der Fahrschule oder direkt beim Landratsamt abgeben.
Die Bearbeitungszeiten der Landratsämter betragen aktuell ca. 3 - 6 Monate!!!

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